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Ende 1315 oder Anfang 1316. (Breslau).

1316 kal. (sic!)

Der Rath bestätigt mit Zustimmung der Seniores, der (Zunft)-Geschworenen und der ganzen Gemeine bezüglich der durch die Juden vorgenommenen eigenmächtigen Ausdehnung der Grenzen ihres gegen die platea gallica (heutige Klosterstrasse) hin gelegenen Kirchhofs auf städtisches Gebiet und zur Beilegung der dadurch hervorgerufenen Streitigkeiten die von dem Konsul Heinrich Mönch genannt der Kretschmer und (dem Schöffen) Merbotho dem Mälzer vorgenommene Grenzbestimmung durch 5 Ecksteine, von denen 3 auf dem Erdwall stehen, den man aus dem Grenzgraben des Kirchhofs gegen die Stadt (Wallonstrassc, heutige Klosterstrasse) hin ausgehoben, die übrigen 2 aber auf dem vom ersten Grenzsteine nach rechts bis zu dem Garten weiland Philipps des Walen führenden Wege; die Pflasterung dieses letzteren Weges sollen die Juden zur Hälfte übernehmen; dieselben sollen auch die Grenzen ihres Kirchhofs nicht weiter vorschieben, doch dürfen sie bei einer etwaigen Reinigung des Grenzgrabens den Auswurf auf den städtischen Erdwall werfen. Leichen wieder auszugraben und anderswo zu bestatten ist ihnen verboten. Dagegen ist der Judenfriedhof von allen städtischen Lasten und Steuern frei. Die 2 Grenzsteine auf Strehlen zu gehören den Juden sammt dem Plankenzaum dahinter. Diesen haben die Juden auf ihre Kosten herzustellen und zu erhalten.

Z.: die Konsuln Wichmann, Heinmann v. Wocesdorf u. A.


Aus dem alten Quaternus des Stadtarchivs abgedr. zuerst von Grünhagen i. d. Schles. Zeitschr. VIII, 212 und dann bei Korn Bresl. Urkdb. S. 92. Die chronolog. Limitirg. ergiebt sich aus dem Beginne des Jahres 1316 (Weihnachten 1315) uud dem Ende des Amtsjahres der angef. Konsuln 1316 Febr. 25. Zur Deutung der schwierigen Urk. vgl. Markgraf, Feuilleton der Bresl. Zeitung 1890 No. 88.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.